Mitten im Leben für Sie da.
Für die Zufriedenheit unserer Mieter leisten wir viel und stehen Ihnen bei sämtlichen Anliegen mit Rat, Tat und einem offenen Ohr zur Seite. Nachfolgend finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Formulare und Checklisten zum Download.
Mieter-Service
Der schnelle Draht zu Ihrem Ansprechpartner
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus der Liste und im Anschluss die Straße, in der Sie wohnen. Ihr Ansprechpartner wird angezeigt zzgl. der Service-Nummern zu Ihrem Wohnhaus.
FAQ
Fragen und Antworten
Ihre persönlichen Ansprechpartner, unsere Vor-Ort-Büros sowie Service-Nummern finden Sie hier: Ansprechpartner. Auf viele Fragen werden Sie allerdings auch hier in diesem Bereich bereits Antworten erhalten.
Wechselt eine Immobilie ihren Eigentümer, hat das auf bestehende Mietverträge keine Auswirkungen. Hier gilt: Kauf bricht nicht Miete. Wenn wir ein Objekt kaufen, halten wir uns jederzeit an das Mietrecht. Eine hohe Wohnqualität in unseren Gebäuden hat für uns Priorität.
Eine rechtlich wirksame Mietvertragskündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden und ist immer schriftlich im Original auf dem Postweg einzureichen. Sollte eine Unterschrift fehlen, können wir die Kündigung leider nicht akzeptieren. Die einzuhaltenden Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, wonach das Mietverhältnis spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden kann. Abweichende Sondervereinbarungen sind im Mietvertrag geregelt.
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn sich Ihre Bankdaten ändern. Gerne können Sie hierfür unser Formular nutzen.
Alle Anfragen und Mitteilungen, die eine Änderung des Mietvertrages nach sich ziehen, müssen schriftlich eingereicht werden. Zum Beispiel: Namensänderung eines Vertragspartners oder wenn ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden möchte. Alle Vertragspartner müssen unterschreiben. Auch über jede zulässige Veränderung der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl hat der Mieter den Vermieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu informieren.
Die Verwaltungs-Einheits-Nummer (VE-Nummer) besteht aus 12 Ziffern: z. B. 210901.103001 (Objekt 210901, WE 1030, Mieterwechsel 01). Diese Nummer wird Ihnen zu Beginn Ihres Mietverhältnisses oder bei Übernahme Ihres Mietverhältnisses von der Verwaltung mitgeteilt und Sie werden sie in jedem Schriftverkehr, den die Verwaltung mit Ihnen führt, in der Betreffzeile wiederfinden. Die Nummer kennzeichnet das Objekt und die Wohnung und dient zur schnellen Zuordnung. Bitte geben Sie daher bei jeder Zahlung und jedem Schriftverkehr diese VE-Nummer an und halten Sie auch bei telefonischen Anfragen die Nummer bereit. Das hilft uns, Ihre Angelegenheit schneller zu bearbeiten.
Nach einer Renovierung oder Sanierung lässt es sich nicht immer vermeiden, dass die Miete erhöht wird. Sie können jedoch sicher sein, dass wir uns immer an den mietrechtlichen Regelungen orientieren. Über anstehende Mieterhöhungen und sonstige Änderungen informieren wir Sie frühzeitig. Bei Fragen sind unsere Mitarbeiter gerne für Sie da.
Empfehlen Sie uns einen Mieter und wir revanchieren uns dafür mit 100 EUR Prämie bei erfolgreicher Vermittlung einer WERTGRUND-Wohnung! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@wertgrund.de mit dem Betreff „Empfehlung“.
Um das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu schützen, bedarf die Haltung von Tieren der Erlaubnis des Vermieters- bzw. der Verwaltung. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel dürfen in geringer Anzahl ohne Erlaubnis gehalten werden, solange sie keine Schäden verursachen oder die Nachbarn stören. Die Haltung von Hunden und Katzen, gefährlichen Reptilien und auch Fischen (größeres Aquarium) ist grundsätzlich nur mit Genehmigung erlaubt. Die Genehmigung kann aus zwingendem Grund verweigert werden, z. B. um das friedliche Miteinander der Gemeinschaft zu erhalten. Der Vermieter/die Verwaltung ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen. Mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres endet die Erlaubnis.
Hierfür benötigen Sie zwingend eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung. Hinweis: Haben Sie die Erlaubnis nicht eingeholt oder wurde Ihnen diese aus berechtigten Gründen versagt, zieht eine unerlaubte Untervermietung/Gebrauchsüberlassung die fristlose Kündigung nach sich.
Neben der Miete werden in der Regel auf den Mieter Betriebskosten/Nebenkosten gemäß der Betriebskostenverordnung in der Fassung vom 25.11.2003 umgelegt. Dies sind Kosten, die dem Vermieter/Eigentümer laufend entstehen. Eine Vorauszahlung für die Betriebskosten/Nebenkosten ist monatlich vom Mieter neben der Grundmiete zu zahlen. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden jährlich mit den Vorauszahlungen des Mieters gegengerechnet. Nachforderungen aus der Abrechnung sind mit der nächstfälligen Miete auszugleichen. Eine genauere Aufstellung der Betriebskosten und eine ausführliche Erklärung finden Sie in Ihrem Mietvertrag, bzw. können Sie sich hier ausdrucken.
Beschwerden reichen Sie uns bitte unbedingt schriftlich ein. Maßnahmen können aufgrund von telefonischen Aussagen nicht ergriffen werden. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigen wir außerdem ein ausgefülltes Störungs-/Lärmprotokoll mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung.
Downloads
Informationen auf einen Blick.
Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandates.
Sicherheit in der Wohnung und im Gebäude
Der Mieter ist verpflichtet, folgende Regeln zur Verhinderung von Bränden und von Unfällen zu beachten
Heizkosten sparen – aber richtig!
Seit einigen Jahren steigen die Energiepreise ganz erheblich, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar